Durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 („RÄG 2014“) wurde das Dritte Buch des UGB (§§ 189-283 UGB) umfassend reformiert. Die Bestimmungen des RÄG 2014 treten grundsätzlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, in Kraft. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen überblicksmäßig dargestellt werden.
Gesamten Artikel downloaden: