Die Bundesregierung hat im Arbeitsprogramm 2017/2018 die Einführung einer Investitionszuwachsprämie zunächst nur für KMUs und später für Betriebe aller Größenklassen (natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben) für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen (ein detaillierter Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor).
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