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Unsere Dienstleistungen

  • Beratung Tochtergesellschaft versus Betriebsstätte im Ausland
  • Beratung bei Auswahl von Investitionsstandorten im Ausland im Hinblick auf lokale Steuervergünstigungen
  • Optimierung von Beteiligungsstrukturen im Hinblick auf
    • Freistellung von Dividendenerträgen bzw. Veräußerungsgewinnen
    • Betriebsausgabenabzug/Verlustnutzung im Konzern
    • Reduzierung von Quellensteuern
    • Gesellschafterfremdfinanzierung
    • BEPS
  • Beratung des Erwerbs von Auslandsbeteiligungen
  • Betriebsstätten Check
  • Beratung von Vertriebsstrukturen: Eigenhändler/Kommissionär/Agent
  • Steuerplanung betr. Gestaltung von grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen im Konzern
  • Wegzugsbesteuerung
  • Projektberatung im Anlagenbau
    • Kalkulation von Steuern bei Angebotsabgabe
    • Projektstrukturierung im Hinblick auf Betriebsstättenbegründung bzw. -vermeidung
    • Gewinnabgrenzung Stammhaus/Betriebsstätte sowohl für ausländische als auch für inländische Steuerzwecke
    • Vermeidung der ausländischen Umsatzsteuer als Kostenfaktor
    • Steuerliche Beratung der Projektentsendungen im Hinblick sowohl auf die Unternehmensbesteuerung als auch auf die Besteuerung der Expatriates (in Zusammenarbeit mit unserem Team "Global Expatriate Services Team")
  • Quellensteuerberatung und -Compliance
    • Steuerliche Beratung von Technologieverträgen (z.B. Beratung der vertraglichen Steuerklausel)
    • Reduzierung bzw. Vermeidung von Quellensteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen bzw. EU-Richtlinien
    • Einholen Freistellungsbescheinigungen/Erstellen Steueranmeldungen


Allgemeine Ausgangslage

Die betrieblichen Funktionen Ihres Unternehmens (F&E, Produktion, Vertrieb etc.) verteilen sich mittlerweile auf eine Vielzahl von Standorten im In- und Ausland. Die Vermeidung von Steuern als Kostenfaktor bzw. die Reduzierung der Steuerquote hat in Ihrem Unternehmen eine zentrale Bedeutung.

Neben dem nationalen Steuerrecht und dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nimmt mittlerweile das Europarecht (z.B. EU-Richtlinien, Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes „EuGH”) zunehmend Einfluss auf die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte. Zudem müssen sich alle international agierenden Unternehmen auf die neuen Rahmenbedingungen im Zuge von BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)  einstellen. Dazu hat die OECD 15 Aktionspunkte zur Vermeidung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung veröffentlicht, um aggressiver Steuerplanung einen Riegel vorzuschieben. Die Maßnahmen verlangen u.a. mehr Transparenz etwa durch überarbeitete Anforderungen bei der Verrechnungspreisdokumentation. Weiters wird die Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs zur Entstehung einer Vielzahl neuer Betriebsstätten führen.

Für die Beratung in dem zunehmend komplexeren Gebiet des Internationalen Steuerrechts ist ein Team von Spezialisten unerlässlich.

Im Ausland greifen wir auf das Netzwerk der WTS Global zurück (siehe http://www.wts.com/).