Besteuerung von Dienstnehmern in Österreich

1.    Steuerpflicht

 

2.    Sozialversicherungspflicht

Die Anmeldungen bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger müssen vor Beschäftigungsaufnahme erfolgen.

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Personen mit Bezügen unter der Geringfügigkeitsgrenze (2014: 395,31 Euro pro Kalendermonat) sind nur unfallversichert.

Bei Dienstgebern bei denen die monatlichen Entgelte aller bei ihm geringfügig Beschäftigten nicht mehr als das 1 ½ -fache der Geringfügigkeitsgrenze (592,97 Euro) ausmacht, müssen einen Unfallversicherungsbeitrag von 1,4 % leisten. Übersteigt die Summe der Entgelte die 1½ - fache Geringfügigkeitsgrenze, muss der Dienstgeber eine pauschalierte Dienstgeberabgabe in Höhe von 17,8% Unfallversicherungsbeitrag leisten.

 

3.    Lohnnebenkosten bei Beschäftigungsverhältnissen in Österreich

3.1. Kommunalsteuer (KommStG)

 

3.2. Dienstgeberbeitrag (§ 48 Abs. 1 FLAG)


3.3. Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Die Bestimmungen für Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag gelten auch für Bezüge von Gesellschaftergeschäftsführern (Beteiligung über 25%), auch wenn diese Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen.


3.4. Dienstgeberabgabe (U-Bahnsteuer) in Wien


3.5. Sozialversicherungsbeiträge

Angestellte: monatliche Höchstbeitragsgrundlage 4.530,00 Euro, für Sonderzahlungen 9.060,00 Euro jährlich

Nachfolgende Werte für Angestellte:

 

BezeichnungDavon DienstnehmerDavon Dienstgeberinsgesamt
Krankenversicherung
3,47 %
 
3,48 %
6,95 %
Zusatzbetrag in der Krankenversicherung
0,25 %
0,25 %
0,50 %
Ergänzungsbeitrag § 51 c ASVG
0,00 %
0,10 %
0,10 %
Ergänzungsbeitrag § 51 e ASVG
0,10 %
0,00 %
0,10 %
Unfallversicherung
0,00 %
1,40 %
1,40 %
Pensionsversicherung
10,25 %
12,55 %
22,80 %
Arbeitslosenversicherung
3,00 %
3,00 %
6,00 %
Zuschlag nach dem IESG
0,00 %
0,55 %
0,55 %
Arbeiterkammerumlage
0,50 %
0,00 %
0,50 %
Wohnbauförderungsprogramm
0,50 %
0,50 %
1,00 %
insgesamt
18,07 %
21,83 %
39,39 %

 

3.6. Mitarbeitervorsorge (BMVG)


3.7. Lohnsteuer

Einkommensteuertabelle:

Einkommen in Euro
Lohnsteuer in Euro
DurchschnittssteuersatzGrenzsteuersatz
Bis 11.000
-
0,00 %
0,00 %
11.000 bis 25.000
((Einkommen-11.000)*5110)/14.000
20,44 %
36,50 %
25.001 bis 60.000
((Einkommen-25.000)*15.125)/(35.000+5.110)
33,37 %
43,2143 %
ab 60.001
(Einkommen-60.000)*0,5+20.235
-
50 %

 

Jänner 2014