Die Durchführung einer Filmproduktion in angemieteten Räumlichkeiten in Österreich begründet  keine ertragsteuerliche Betriebsstätte.

Sachverhalt

Unterhält eine in Deutschland ansässige Filmproduktions-GmbH (M-GmbH) aufgrund ihrer dauerhaften Tätigkeiten durch eine feste Einrichtung im Inland eine Betriebsstätte in Österreich und hält diese 100 % der Anteile an einer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochter-GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen im Inland Räumlichkeiten anmietet und Dreharbeiten im Rahmen einer von der M-GmbH unabhängigen Filmproduktion durchführt, so ist fraglich, ob durch die Räumlichkeiten eine Betriebsstätte begründet wird.

Ansicht des BMF

Das BMF hat zu dieser Frage Stellung genommen (EAS 3403 vom 8.6.2018): Nach Art 5 Abs 1 DBA-Deutschland liegt eine Betriebsstätte vor, wenn ein Unternehmen im Inland über eine feste Einrichtung verfügt, durch die es eine Unternehmenstätigkeit ausübt. Dabei ist eine gewisse Dauerhaftigkeit der Tätigkeiten erforderlich, die im Verhältnis zu Deutschland mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten festgelegt wurde (österreichisch-deutsche Verständigung vom 7.6.1991). Bei einer lediglich sechs Wochen andauernden Tätigkeit im Inland mangelt es somit an der für die Begründung einer Betriebsstätte erforderlichen Dauerhaftigkeit der Einrichtung. Nicht maßgeblich im vorliegenden Fall ist, dass durch ein verbundenes Unternehmen (hier: die M-GmbH) bereits eine Betriebsstätte in Österreich unterunterhalten wird, da bei der Beurteilung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, grundsätzlich eine subjektbezogene Betrachtung anzustellen ist. Eine steuersubjektübergreifende Attraktivkraft der Betriebsstätte ist Art 7 DBA-Deutschland nicht beizumessen. Solange es sich daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bei der durch die T-GmbH ausgeführten Filmproduktion nicht um eine Tätigkeit der M-GmbH handelt, führen die Tätigkeiten der T-GmbH zu keiner Betriebsstätte in Österreich.

Autorin: Elisabeth Kendler, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

September 2018

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